Tagung: Politische Lobbyarbeit – legitimes Mittel mit schlechtem Image
Klappern gehört zum Handwerk – diese aus dem Mittelalter stammende Redensart bringt es anschaulich auf den Punkt: Wer auf seine Waren respektive Themen aufmerksam machen bzw. etwas in seinem Sinne bewirken will, muss sich Gehör verschaffen. Um genau dieses Thema ging es auf der Tagung des Ständigen Ausschusses Frauen und Erwerbsarbeit, die unter der Überschrift „So funktioniert politische Lobbyarbeit – Optionen der kfd in der Diskussion“ vom 22. bis 24. März im Erbacher Hof in Mainz stattfand.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung, die von den Sprecherinnen Petra Löwenbrück und Veronika Pütker gemeinsam mit der kfd-Referentin Natalie Mittler geleitet wurde, stand ein Vortrag von Yvonne Everhartz von der Bundesstiftung Gleichstellung. Die Politikwissenschaftlerin verfügt über langjährige Erfahrung mit politischer Lobbyarbeit und ist in der Bundesstiftung unter anderem Ansprechpartnerin für die Kommunikation mit Bundestagsbüros, Verbänden und anderen gleichstellungspolitischen Akteur*innen. Obwohl Lobbyarbeit ein legitimes Mittel der Interessenvertretung in einer parlamentarischen Demokratie sei, habe sie dennoch einen eher schlechten Ruf und werde mit Hinterzimmern, unredlichen Mitteln oder Korruption in Verbindung gebracht, so die Referentin.
„Die Gefahr besteht darin, dass sich ausgesprochen finanzstarke Interessengruppen besonders effektiv Gehör verschaffen. Sie können sehr viel mehr Geld in die direkte Lobbyarbeit investieren und sich so einen Vorteil verschaffen.“
„Den Leuten fallen eher Lobbyskandale wie die Verbindungen von Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) zu Gazprom oder die Maskendeals von Abgeordneten der CDU/CSU ein“. Lobbyarbeit bzw. Interessenvertretung - laut Definition die Einflussnahme von Organisationen, Unternehmen und anderen Akteuren auf die Politik – habe aber eine wichtige Funktion. So griffen Fachpolitiker*innen gerne auf die Expertise von Interessengruppen zurück, weil der schnelllebige parlamentarische Alltag ihnen häufig nicht ausreichend Zeit lasse, sich in die Vielzahl von Themen einzuarbeiten, bei denen sie nicht ausgewiesene Expert*innen seien. „Die Gefahr besteht vielmehr darin, dass sich ausgesprochen finanzstarke Interessengruppen besonders effektiv Gehör verschaffen. Sie können sehr viel mehr Geld in die direkte Lobbyarbeit investieren und sich so einen Vorteil verschaffen.“
Um Lobbyarbeit sichtbar zu machen, gibt es seit dem 1. Januar 2022 das Lobbyregister des Deutschen Bundestages, das alle Verbände und Unternehmen aufführt, die auf Abgeordnete einwirken, erläuterte Everhartz. Zudem gebe es zivilgesellschaftliche Kontrollinstanzen wie Lobbycontrol e.V. oder Abgeordnetewatch.de. „Um erfolgreich Lobbyarbeit zu betreiben, muss man fünf wesentliche Punkte beachten“, erklärte die Politikwissenschaftlerin. „Das Anliegen muss klar formuliert sein, so dass die Angesprochenen genau wissen, was wir wollen und was sie konkret tun sollen. Zudem muss klar sein, welche Ebene oder welches Entscheidungsgremium für mein Anliegen zuständig ist, so dass man zielgerichtet bei den richtigen Ansprechpartner*innen vorstellig wird. Darüber hinaus kann es hilfreich sein, Verbündete mit ins Boot zu nehmen. Und nicht zuletzt entscheiden dann der richtige Zeitpunkt und die Form – Brief, Postkartenaktion, parlamentarisches Frühstück u.v.m. – über den Erfolg der Lobbyarbeit.“
In welchen Zusammenhängen die kfd als Interessenvertretung aktiv ist und wie diese innerhalb des Verbandes aktiv unterstützt wird, darüber berichtete Natalie Mittler gemeinsam mit der Leiterin der Abteilung Kommunikation im kfd-Bundesverband, Friederike Frücht. Neben der allgemeinen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die als Brücke zwischen einer Organisation und der Öffentlichkeit fungiere und für die positive Wahrnehmung zuständig sei, gehörten Monitoring – die fortlaufende Beobachtung von politischen Prozessen, Trends und Gesetzgebungsverfahren - und der Aufbau von Netzwerken zur Lobbyarbeit der kfd, so die Referentinnen. Darüber hinaus äußere sich der Verband im Rahmen des Verfahrens der Verbändeanhörung in Gesetzgebungsverfahren, beispielsweise zur Kindergrundsicherung. Die Teilnehmerinnen der Tagung, vor allem die Delegierten des Ständigen Ausschusses Frauen und Erwerbsarbeit, verwiesen einmal mehr auf die wichtigen gesellschaftspolitischen Themen, die innerhalb des Verbandes erarbeitet würden und die mehr öffentliche Wahrnehmung verdient hätten.