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kfd fordert verbindliches Suizidpräventionsgesetz

Die kfd fordert aufgrund der veröffentlichten Strategie vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung ein verbindliches Suizidpräventionsgesetz, das bis zum Sommer zügig, aber zugleich sorgfältig vorbereitet werden sollte.

Pflegende Hände
Die kfd plädiert dafür, dass Hilfsangebote für suizidale Menschen ausgebaut werden und sinnvoll ineinandergreifen. © Pixabay

Anfang Mai veröffentlichte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach die Nationale Suizidpräventionsstrategie. Diese ist ein wichtiger Plan wie auch die Schritte zu ihrer Umsetzung. Jedoch bedarf es eines Suizidpräventionsgesetzes, um verbindliche Rahmenbedingungen inklusive personeller und finanzieller Ressourcen bereitzustellen. Das forderte die kfd bereits im Juli 2022 in ihrem Beschluss auf ihrer Bundesversammlung.

Die kfd fordert aufgrund der veröffentlichten Strategie vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung ein verbindliches Suizidpräventionsgesetz, das bis zum Sommer zügig, aber zugleich sorgfältig vorbereitet werden sollte. Außerdem muss auch die Suizidassistenz dringend gesetzlich geregelt werden, um suizidalen Menschen, Pflegenden und Ärzt*innen rechtlich Sicherheit zu bieten.

Denn mehr als 10 000 Menschen jährlich in Deutschland, Tendenz steigend, sehen im Suizid den letzten Ausweg aus unerträglichen Situationen. Unter Kindern und Jugendlichen ist dies die zweithäufigste Todesursache und im hohen Alter steigt die Suizidalität bei Männern wie bei Frauen signifikant an.
Gesellschaft und Politik müssen das Thema „Suizidpräventionsgesetz“ als eine aktuelle Herausforderung begreifen und diese zielorientiert und nachhaltig angehen. Ebenfalls müssen weitere Forschungen sowie professionelle und ehrenamtliche Hilfsangebote ausgebaut werden und sinnvoll ineinandergreifen. Dadurch können Suizidgefährdungen und -absichten frühzeitig erkannt sowie wirksame Unterstützung und Hilfe angeboten werden. 

Für die kfd ist wichtig, dass auch die Unterschiede zwischen den Geschlechtern und ihre jeweiligen Bedürfnisse differenziert wahrgenommen und weiter erforscht werden. Gerade weil Frauen statistisch gesehen mit einem Viertel der Suizide weniger betroffen sind, dürfen sie mit ihren Bedürfnissen und ihrem Leidensdruck nicht weniger wahrgenommen werden. Frauen tragen beispielsweise immer noch die Hauptlast als pflegende Angehörige. Folgen davon können Einsamkeit, psychische und physische Überforderungen mit einem hohen Leidensdruck sein.
Die Zeit für ein Suizidpräventionsgesetz ist jetzt!