Ständiger Ausschuss

Frauen und Erwerbsarbeit

Der Ständige Ausschuss "Frauen und Erwerbsarbeit" des kfd-Bundesverbandes setzt sich gezielt mit den aktuellen Herausforderungen von Frauen in verschiedenen Formen von Berufs- und Erwerbstätigkeit auseinander. 

Die Mitglieder des Ständigen Ausschusses “Frauen und Erwerbsarbeit” greifen in ihrer Arbeit die Fragen von berufstätigen Frauen auf und vertreten ihre Interessen sowohl in der Kirche als auch in der Gesellschaft.

Darüber hinaus fördert der Ausschuss das Bewusstsein für die Anliegen erwerbstätiger Frauen innerhalb der kfd und trägt maßgeblich zur gesellschaftspolitischen Positionierung des Verbandes bei. Die kfd blickt auf eine lange Tradition in der kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den Themen Berufs- und Erwerbsarbeit von Frauen zurück.

  • Aufgaben

    Der Ständige Ausschuss beschäftigt sich mit wesentlichen Themen, die für die Zukunft der Erwerbsarbeit von Frauen relevant sind:

    • kritische Wahrnehmung und Thematisierung von Veränderungen in der Berufs- und Arbeitswelt

    • Forderung und Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und Fairness im Erwerbsleben

    • Einsatz für die Anerkennung der Lebensleistung von Frauen in der Berufswelt

    • Lobbyarbeit für die Interessen berufstätiger Frauen

    • Beteiligung an Aktionen wie dem Equal Pay Day

    • Öffentlichkeitsarbeit über die Ausschussarbeit

  • Zentrale Themen
    • Zukunft der Arbeit für Frauen

    • eigenständige Existenz- und Alterssicherung

    • prekäre Beschäftigungsverhältnisse

    • Geschlechtergerechtigkeit und Entgeltgleichheit

    • Frauen und Karriere

  • Sprecherin und Zusammensetzung

    Seit März 2019 ist Petra Löwenbrück, Mitglied des kfd-Bundesvorstands, Sprecherin des Ständigen Ausschusses "Frauen und Erwerbsarbeit". Gemeinsam mit Stellvertreterin Veronika Pütker leitet sie die Arbeit des Ausschusses. In der Regel finden jährlich zwei Konferenzen sowie eine offene Jahrestagung statt, die beide mit einer Referentin des kfd-Bundesverbandes und wechselnden Expertinnen vorbereiten.

    Die kontinuierliche Arbeit des Ausschusses wird durch die Verankerung in den kfd-Diözesanverbänden sichergestellt, die jeweils eine Delegierte und eine stellvertretende Delegierte benennen. Diese wählen alle vier Jahre die Sprecherin und deren Stellvertreterin und bestimmen die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit. Zudem stellen sie die Transparenz zu den Diözesanverbänden und deren Arbeitsgruppen sicher.

  • Geschäftsordnung