Erste Mitarbeiter*innen einstellen

Wenn das Unternehmen wächst

Wie gut ein Unternehmen arbeitet, hängt entscheidend von seiner Belegschaft ab. So finden – und überzeugen – Sie die Kräfte, die zu Ihnen und Ihrem Unternehmenskonzept passen.


Ihr Unternehmen wächst, die Zahl Ihrer Überstunden steigt, Sie können die Zahl der Aufträge nicht mehr allein bewältigen? Oder Sie möchten gleich mit einem Team in Ihre Selbstständigkeit starten?
Dann wird es Zeit, erste Mitarbeiter*innen an Bord zu holen. Das ist ein großer Schritt, der gut vorbereitet und geplant sein will. Darauf kommt es bei der Suche und Einstellung von zusätzlichen Kräften an:
 

Die richtigen Mitarbeiter*innen finden


In einem ersten Schritt gilt es zu klären, welche Mitarbeiter*innen Sie suchen und welche Qualifikationen diese mitbringen sollen. Erste Kontakte zu potenziellen Angestellten wie Fachkräften der Hauswirtschaft können Sie über die ausbildenden Schulen, Bewerbungsmessen und die Arbeitsagentur knüpfen.

Eine Alternative sind Anzeigen in den hauswirtschaftlichen Fachzeitungen, beispielsweise über das Magazin "rhw management".

Vielleicht können Sie sich aber auch gut vorstellen, Quereinsteiger*innen zu beschäftigen? Dann ist es sinnvoll, sich im persönlichen Umfeld umzuhören - beim Einkaufen (zum Beispiel über Abreißzettel am Schwarzen Brett), auf dem Spielplatz oder im Freundeskreis.

Ebenso kann es sich lohnen, Anzeigen in den regionalen Tageszeitungen oder in Stadtteilzeitungen zu lesen oder selbst aufzugeben.

Stellenausschreibungen müssen in jedem Fall so formuliert sein, dass sie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz entsprechen.

Wichtige Ansprechpartner bei der Suche nach Arbeitskräften sind Jobcenter und Arbeitsagentur. Die Bundesagentur für Arbeit unterhält einen eigenen Arbeitgeber-Service, der Unternehmen bei der Suche nach Personal unterstützt.
 

  • Erwartungen der Mitarbeiter*innen

    Nicht nur Sie haben Erwartungen an Ihre zukünftigen Mitarbeiter*innen - auch die Kräfte, die Sie bald unterstützen sollen, verbinden Wünsche mit ihrem neuen Arbeitsplatz.

    Formal:

    • Transparente Entlohnung und Vertragsgestaltung
    • “Richtige” Abrechnung
    • Schutz vor Kund*innen
    • Versicherung Unfall/Schäden
    • Ansprechpartner*innen
    • Sicherer Arbeitsplatz

    Individuell:

    • Hohe Entlohnung für wenig Arbeit
    • Gesicherte Lohnzahlung
    • zuverlässige*r Arbeitgeber*in
    • Zufriedenheit
    • Hilfe bei allen Problemen
    • Karriere
     
  • Mitarbeiter*innen erfolgreich anwerben

    Schwarzarbeit ist im Umfeld der haushaltsbezogenen Dienstleistungen immer noch weit verbreitet - damit ist die Schattenwirtschaft Ihr größter Konkurrent bei der Mitarbeiterwerbung.

    Doch eine Festanstellung bietet enorme Vorteile, die Sie Ihren potenziellen Arbeitskräften verdeutlichen können. Dazu gehören u.a.

    • Sozialversicherung/ Rente
    • Legalität
    • Versicherungsschutz
    • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
    • Weiterbildung und Qualifizierung

    Bei der Mitarbeiterwerbung kann es sich auch lohnen, Flyer (möglichst in mehreren Sprachen verfasst) zu entwickeln.

    Als Beispiel dient hier ein Muster des Düsseldorfer Unternehmens Casa Blanka, das Privathaushalte unterstützt.

    Wo Sie Unterstützung finden

    Die Bundesagentur für Arbeit bietet Arbeitgeber*innen eine Reihe von Services und Unterstützungsmöglichkeiten. Dazu zählt etwa der Eingliederungszuschuss, wenn Kräfte eingestellt werden, die arbeitslos gemeldet sind. Mehr dazu finden Sie hier.

    Weitere Informationen zum Eingliederungszuschuss hat die Arbeitsagentur auch in einem Flyer zusammengestellt. 
     

  • Erste Bewerbungsgespräche führen

    Sie haben erste Kontakte zu potentiellen Kandidat*innen geknüpft? Dann stehen Gespräche zum Kennenlernen an. Als Gedankenstütze und zur Protokollierung Ihrer Bewerbungsgespräche entwerfen Sie am besten einen kurzen Fragebogen, der die folgenden Punkte enthalten sollte:

    • Alter
    • Wohnort
    • Berufserfahrung
    • Jetzige Beschäftigung
    • Besondere Fähigkeiten
    • Mögliche Arbeitszeiten
    • Mögliche Einschränkungen
    • Bereitschaft, zu wechselnden Arbeitsstätten zu fahren 
  • Muss ich meine Mitarbeiter*innen qualifizieren?

    In der Gründungphase haben Sie sich über Ihr Leitbild und Ihr Unternehmenskonzept Gedanken gemacht. So haben Sie Ihrer Firma einen Rahmen gegeben. Sie als Gründerin und Ihre Mitarbeiter*innen sind nun gemeinsam für den Erfolg Ihres Unternehmens verantwortlich.

    Dabei kommt es entscheidend auf die Qualifikation Ihres Teams an.


    Um sich einen ersten Eindruck von der Kompetenz Ihrer Bewerber*innen zu machen, können Sie Probearbeitstage oder Erprobungsmaßnahmen, auch veranlasst von Jobcenter/Arbeitsagentur, nutzen.

    So können Sie vor dem Abschluss des Arbeitsvertrages alle Stärken, aber auch Unterstützungsbedarf erkennen. Das hilft Ihnen dabei, für alle Mitarbeiter*innen einen Einarbeitungsplan zu erstellen. Eine planvolle und passgenaue Einarbeitung ist die erste Möglichkeit zur Qualifizierung.

    Was, wie und mit welchen Zielen Sie qualifizieren (lassen), wird von Ihrer Geschäftsidee und Ihren Möglichkeiten abhängen. Die Zeit und die Arbeit, die Sie bei der Auswahl, Einstellung und Einarbeitung in den ersten Wochen investieren, sparen Sie später im Alltag. Ihre engagierten Mitarbeiter*innen werden in ihrem Sinne tätig und repräsentieren erfolgreich Ihren Betrieb.

    Das lohnt sich, denn: Zufriedene Kund*innen sind die besten Multiplikatoren.

  • Den Arbeitsvertrag richtig gestalten

    Zur Erstellung des Arbeitsvertrages benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

    • Steuer-Identifikationsnummer
    • Nachweis/Angabe der Lohnsteuerabzugsmerkmale
    • Kopie des Sozialversicherungsausweises
    • Kopie des Aufenthaltsstatus
    • Kopie Arbeitsgenehmigung
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
    • Krankenkassenwahl
    • Kopie des Schwerbehinderten-Ausweises (bei Behinderung ab 50 Prozent notwendig)
    • (Erweitertes) polizeiliches Führungszeugnis
    • Sonstige Qualifikationsnachweise, wenn erforderlich
    • Nachweis über Elterneigenschaft
    • Kopie Bankverbindung
    • Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten und Information nach Art. 13/Art. 14 DS-GVO

    Wo Sie Unterstützung finden:

    Bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages kann Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Weitere Informationen finden Sie unter:

     
  • Was beim Gehalt zu beachten ist

    Im Gegensatz zu anderen Arbeitsfeldern, zum Beispiel der Gebäudereinigung oder der Pflege/Betreuung, gibt es im Bereich der haushaltsbezogenen Dienstleistungen keinen flächendeckenden Tarifvertrag.

    Grundsätzlich gilt der zurzeit gültige Mindestlohn. Einen Anhaltspunkt bietet der zwischen dem DHB - Netzwerk Haushalt und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) geschlossene Entgelttarifvertrag für Nordrhein-Westfalen.

  • Darauf kommt es bei der Anmeldung an

    Rentenversicherung, Finanzamt und Krankenversicherung arbeiten mittlerweile mit Informationen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden.

    Am besten übertragen Sie Ihrem Steuerberatungsbüro die Anmeldung der Mitarbeiter*innen. So können Sie sicher sein, an alles gedacht zu haben.

    Steuerberater*innen bieten auch oftmals einen Service zur Verwaltung und Abrechnung der Mitarbeiter*innen und monatlichen Meldung an Krankenkassen, Finanzamt etc. Nutzen Sie diese Angebote zu Ihrer Entlastung.
     

Autorin: Birgit Malzahn, Vorsitzende des Bundesverbandes haushaltsnaher Dienstleistungsunternehmen, Casa Blanka Düsseldorf