Reine Formsache
Wie Sie die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen finden
Team oder Solo-Selbstständige, Startkapitel und Haftung: Die Wahl der richtigen Unternehmensform hängt von vielen Faktoren ab. Sie schafft den rechtlichen Rahmen für die Arbeit als Unternehmer*in. Ein Überblick über die verschiedenen Rechtsformen, die es in Deutschland gibt.
Wer ein Unternehmen gründen will, muss sich erst mal entscheiden: über die Rechtsform. Und dabei ist es gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten. Denn in Deutschland gibt es eine Vielzahl von Wegen, unternehmerisch aktiv zu werden.
Es ist möglich, zu handeln oder zu produzieren, im kleinen oder großen Rahmen tätig zu werden, kurzfristige oder langfristige Geschäfte zu machen und hohe oder niedrige Geldsummen umzusetzen.
Diese Vielzahl an Möglichkeiten hat dazu geführt, dass sich unterschiedliche Unternehmensformen entwickelt haben, um den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht zu werden und für die einzelnen Branchen passende Rahmenbedingungen zu schaffen. Das führt allerdings auch dazu, dass jede Unternehmensform in Buchhaltung, Besteuerung und Gründungsformalitäten einzigartig ist.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen groben Überblick über die Unternehmensformen und die Gründungsformalitäten.
Die Themen Buchhaltung und Besteuerung sind allerdings höchst individuell. Deshalb ist es in jedem Fall sinnvoll, einen Termin mit dem Steuerberater zu vereinbaren.
Unternehmensformen
Jede Unternehmensform bietet Vor- und Nachteile - in Bezug auf die Gründung, die alltägliche Handhabung, die Haftung und die Steuerpflicht. Deshalb ist es für Gründer*innen wichtig, sich mit den Unternehmensformen auseinanderzusetzen und abzuwägen, welche Unternehmensform am besten zum geplanten Betrieb passt.
Dabei sind die folgenden Fragen hilfreich:
- In welcher Höhe ist der Jahresumsatz geplant? (Kleinunternehmergrenze)
- Wie viele Personen werden an der Gründung beteiligt sein?
- Inwieweit soll die Haftung abgesichert sein? In welchem Umfang sollen die an der Gründung beteiligten Personen haften?
- Welches Startkapital ist für die Gründung des Unternehmens vorhanden?
Welche Unternehmensformen gibt es überhaupt?
Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen Einzel- und Gesellschaftsunternehmen.
Die Gesellschaftsunternehmen gliedern sich wiederum in Kapital- und Personengesellschaften.
Abhängig von der gewählten Unternehmensform treten hierbei entweder das finanzielle Kapital des Unternehmens oder die geschäftlich agierenden Personen in den Vordergrund. In der folgenden Abbildung ist eine Übersicht über die Unternehmensformen dargestellt:
- Einzelunternehmen
Einzelunternehmen sind besonders bei kleinen und mittleren Betrieben üblich. Hier ist der Eigentümer gleichzeitig Kapitalgeber und Betriebsleiter.
Vorteile:
- Unternehmer*in kann alleine und schnell entscheiden
- Unternehmer*in verfügt alleine über den Gewinn
- Keine Meinungsverschiedenheiten in der Geschäftsführung
- Freibetrag bei der Einkommenssteuer
Nachteile:
- Unternehmer*in trägt das Risiko und die Verantwortung alleine
- Unternehmer*in haftet mit Geschäfts- und Privatvermögen
- Begrenzte Kapitalkraft
- Gesellschaftsunternehmen
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird von mindestens zwei Gesellschaftern (natürliche oder juristische Personen) gegründet.
Vorteile:- Keine Formvorschriften, Kapitaleinlage oder Publizitätspflicht bei der Gründung
- Gewinn- und Verlustbeteiligung wird individuell im Gesellschaftsvertrag festgelegt
Nachteile:
- Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt mit dem Privatvermögen
Genossenschaften und zusätzliche Gesellschaften sind in der Branche der haushaltsnahen Dienstleistungen selten praktikabel. Diese Geschäftsformen werden nur in Ausnahmefällen gewählt.
- Personengesellschaften
- Rechtsnatur: Vereinigung natürlicher Personen
- Eigenart: Leitung und Kapital vereinigt
- Gesellschaftsvertrag: Keine Vorgaben, formlos
- Gesellschaftsvermögen: Veränderliches Gesamthandvermögen
- Haftungskapital: Privatvermögen der Vollhafter, Privatvermögen der Teilhafter (solange die Einlage noch nicht vollständig eingebracht ist), Gesellschaftsvermögen
- Unternehmensfortbestand: Abhängig vom Gesellschafterbestand (mindestens zwei Personen)
Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) wird von zwei gleichberechtigten Gesellschaftern gegründet.
Durch die uneingeschränkte Haftung der Gesellschafter mit dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen genießen OHGs eine hohe Kreditwürdigkeit. Diese Gesellschaftsform bietet sich für kleinere und mittlere Unternehmen an, deren Aufgaben für eine Person zu umfangreich sind und die eine breite finanzielle Basis benötigen.
Vorteile:
- Höhe der Starteinlage ist freiwählbar
- Große Kreditwürdigkeit
Nachteile:
- Gesellschafter haften mit Privatvermögen
- Strikte Vorgaben zum Firmennamen
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Weiterentwicklung der offenen Handelsgesellschaft.
Für eine Kommanditgesellschaft schließen sich ein Vollhafter (Komplementär) und ein Teilhafter (Kommanditist) zusammen. Dabei obliegen die Leitung und Geschäftsführung dem persönlich haftenden Gesellschafter (Vollhafter). Der Teilhafter ist am Unternehmensalltag nicht aktiv beteiligt und haftet nur mit seiner Kapitaleinlage.
Vorteile:
- Vergrößerung des Firmenkapitals, ohne Beteiligung des Kapitalgebers an der Geschäftsführung
- Kommanditist haftet nur in Höhe der Einlage
Nachteile:
- Komplementär haftet mit gesamtem Privatvermögen
Eine GmbH & Co. KG ähnelt einer Kommanditgesellschaft.
In diesem Fall ist eine GmbH der Komplementär (Vollhafter). Die Gesellschafter der GmbH sind in der Regel gleichzeitig die Kommanditisten (Teilhafter) der GmbH & Co. KG, sodass die GmbH & Co. KG "in eigener Hand bleibt". Diese Form eignet sich, um das Haftungsrisiko zu senken.
Vorteile:
- Vergrößerung des Firmenkapitals
- keine Haftung mit privatem Vermögen
Nachteile:
- Vorherige Gründung einer GmbH
- Doppelte Buchführung: Für GmbH und GmbH & Co. KG
- Publizitätspflicht
- Kapitalgesellschaften
- Rechtsnatur: Juristische Person
- Eigenart: Leitung und Kapital getrennt
- Gesellschaftsvertrag: Notarielle Beurkundung
- Gesellschaftsvermögen: Festes Grund- und Stammkapital der juristischen Person
- Haftungskapital: Nur das Gesellschaftsvermögen
- Unternehmensfortbestand: Unabhängig vom Gesellschafterbestand
Eine Aktiengesellschaft (AG) wird von mindestens einer Person gegründet. Zur Gründung ist ein Mindestkapital von 50.000 Euro nötig. Durch den Ankauf kleinerer Unternehmensanteile (Aktien) können sich viele Personen an der Finanzierung des Unternehmens beteiligen.
Allerdings ist diese Unternehmensform im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen und Betreuungsleistungen in der Gründungsphase unüblich.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist durch ihre vergleichsweise einfache Handhabung im Alltag und in der Gründung besonders für kleine und mittlere Unternehmen geeignet.
Sie kann von mindestens einer Person mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gegründet werden. Die GmbH ist, sobald sie ins Handelsregister eingetragen ist, eine eigenständige juristische Person und kann nur mit ihrem Stammkapital haftbar gemacht werden.
Vorteile:
- Kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden
- Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen (Keine Haftung mit Privatvermögen)
Nachteile:
- 25.000 Euro Startkapital erforderlich
- Geschäftsanteile können nur mit Erlaubnis der Gesellschafterversammlung verkauft oder vererbt werden
- Publizitätspflicht
- Wegen beschränkter Haftung ist der Zugang zu Fremdkapital (Krediten) schwieriger
Neben der GmbH gibt es auch die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) - sozusagen eine "kleine GmbH".
Die UG kann bereits mit einem Startkapital von einem Euro durch eine Person gegründet werden. Die Haftung ist in einer UG auf das Stammkapital beschränkt. Dieses muss jährlich proportional zum Gewinn bis auf 25.000 Euro erhöht werden. Ist das erreicht, steht es dem Unternehmen frei, das Stammkapital weiter zu erhöhen oder in eine GmbH zu wechseln.
Vorteile:- Kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden
- Haftung nur mit Stammkapital
- Kann mit Stammkapital von mindestens einem Euro gegründet werden
Nachteile:
- Vorgeschriebener Prozentsatz des Gewinns muss als Stammkapital angelegt werden, sodass das Stammkapital bis auf mindestens 25.000 Euro anwächst
Vorsicht vor Betrugsmasche
Neugründer*innen sind oft ein leichtes Ziel für Betrüger. Deshalb warnt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor einer "Datenbank-Betrugsmasche".
Bei dieser Masche bekommen Neugründer*innen kurz nach der Veröffentlichung ihres Unternehmens im elektronischen Registerportal der Länder eine Art Rechnung über den "Handelsregistereintrag in eine Datenbank". Die Rechnung beläuft sich meist auf mehrere hundert Euro.
Eine Liste der aktuell bekannten Absenderadressen der Trickbetrüger ist auf der Homepage des Bundesanzeiger Verlags einsehbar.
Weiterführende Informationen
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi):
https://www.existenzgruendungsportal.de/Navigation/DE/Mediathek/Checklisten/checklisten.html
Quelle: Hausmann, Thomas/Sabrina Dettmer/Axel Gruner: Wirtschaftslehre für Hotellerie und Gastronomie, 10. Auflage, Hamburg 2005
Autorinnen: Iris Schmidt und Lydia Wolf, Kompetenzzentrum Hauswirtschaft im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (KOHW)