Wann geht es endlich schneller voran mit der Gleichstellung? Diese Frage beschäftigt auch den Ständigen Ausschuss Frauen und Erwerbsarbeit. Ein Schlüssel dazu ist die Gesetzgebung, die Rahmenbedingungen schaffen kann, damit Gleichstellung gelingt. Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes und internationale Abkommen verpflichten den Staat zur Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern. Ausgestaltet wird die Gleichstellung in einzelnen Gesetzen, zum Beispiel dem Führungspositionengesetz für mehr Frauen in Führung, dem Entgelttransparenz, das dem Gender Pay Gap entgegenwirken soll, oder dem Elternzeit- und Elterngeldgesetz, die eine gerechtere Verteilung von Sorgearbeit fördern sollen.
Als Referentinnen hatte der Ständige Ausschuss Frauen und Erwerbsarbeit Anja Weusthoff und Natascha Sagorski eingeladen. Anja Weusthoff vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), die auch stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates ist, hielt einen Vortrag zum Thema „Strukturen der Gleichstellung“. Ergänzt wurde das durch den Vortrag der Autorin und PR-Managerin Natascha Sagorski, die unter dem Titel „Von der Petition zum mehrheitsfähigen Gesetzentwurf im Bundestag“ von der Arbeit des „Verein für Feministische Innenpolitik“ berichtete, wie dieser sich für frauenpolitische Anliegen einsetzt.
Diskutiert wurden unter anderem die Fragen: Welche Wirkung haben Gesetze und andere staatliche Maßnahmen auf die Lebenswelt von Frauen? Führen sie zu mehr Gleichstellung zwischen Männern und Frauen? Wie passen die Gesetze in Sachen Gleichstellung zusammen: Sind sie aufeinander abgestimmt oder widersprechen sie einander? Einigkeit bestand darin, dass es eine übergeordnete Gleichstellungsstrategie braucht, damit die Anliegen von Frauen in politischen Entscheidungsprozessen stärker berücksichtigt werden. Näheres erfahren Sie in den aktuellen „Informationen des Ständigen Ausschusses Frauen und Erwerbsarbeit“.