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kfd nimmt Stellung zum Thema „Schwangerschaftsabbruch“

Der geschäftsführende Bundesvorstand der kfd
Beim Thema Schwangerschaftsabbruch befindet sich die kfd in einem Spannungsfeld. © kfd/Kay Herschelmann

Düsseldorf, 15. April 2024. Heute ist der Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin veröffentlicht worden. Da "Schwangerschaftsabbruch" selbstredend ein Frauenthema ist, gibt auch die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V. dazu ein Statement ab.

Der geschäftsführende Bundesvorstand der kfd nimmt wie folgt Stellung:
„Wir danken der Kommission für ihren Bericht und ihre Vorschläge, die nun zu diskutieren sind. Als Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands befinden wir uns in einem großen Spannungsverhältnis. Denn als Verband stehen wir hinter dem Selbstbestimmungsrecht jeder Frau. Ganz deutlich sagen wir: Es steht niemandem zu, Frauen zu verurteilen, die aus persönlich Gründen und in freier Entscheidung einen Schwangerschaftsabbruch als letzten Ausweg sehen. Und wir treten gleichzeitig ebenso klar für den Schutz des ungeborenen Lebens ein. Daher müssen nach unserer Auffassung sowohl die Grundrechte der Frau respektiert wie auch das ungeborene Leben aufgrund seiner Menschenwürde geschützt werden. 

Als kfd setzen wir uns daher weiterhin für eine umfassende und ergebnisoffene verpflichtende Beratung und für die Begleitung und konkrete Unterstützung von Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen ein. 

Die Politik muss in der Diskussion um den § 218 Folgendes im Blick haben: Eine umfassende Unterstützung und der Schutz von Frauen hinsichtlich einer von äußerem und innerem Druck freien und selbstverantworteten Entscheidung im Schwangerschaftskonflikt muss gesichert sein – unabhängig davon, wie sich Frauen letztlich entscheiden. Denn der Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens ist nur mit der Mutter und nur in Abhängigkeit von ihrer Entscheidung möglich. Wir fordern die Politik auf, alles dafür zu tun, dass Beratungsstellen und Ärzt*innen ungehindert ihrer Arbeit nachgehen können und keine Frau Angst haben muss, wenn sie diese um Rat aufsuchen möchte.“