Diakonische Arbeit wird überwiegend von Frauen geleistet. Ihr Handeln ist für die Glaubwürdigkeit einer diakonischen Kirche unverzichtbar. Diakonisches Handeln gehört zu den Wesensmerkmalen der Kirche. Der Diakonat ist deshalb durch das Zweite Vatikanische Konzil wieder als eigenständiges Amt eingeführt worden.
Als Getaufte und Gefirmte sind Frauen und Männer in gleicher Weise dazu berufen, aktiv am Aufbau und am Fortbestand der Kirche mitzuwirken und dabei den Dienst am Nächsten zu verwirklichen.
Die Fähigkeit, den Dienst am Nächsten zu tun und somit der Botschaft Jesu Christi Hand und Fuß zu verleihen, ist Frauen und Männern in gleicher Weise gegeben. Sie wirken als Glaubenszeuginnen und Glaubenszeugen in einer lebendigen Kirche. Es wird die Kirche stärken, wenn der sakramentale Diakonat beiden Geschlechtern offen steht.
Passend dazu hat die kfd-Bundesversammlung 2019 das Positionspapier "gleich und berechtigt. Alle Dienste und Ämter für Frauen in der Kirche" beschlossen.