Im Juni 2023 hat die Bundesversammlung des kfd-Bundesverbands das Positionspapier „Nein zu Gewalt! – Ja zu Selbstbestimmung!“ verabschiedet. Die kfd unterscheidet damit zwischen selbstbestimmter Sexarbeit und Prostitution, die aus sozialen, psychischen und wirtschaftlichen Notlagen heraus angeboten wird.
„Die kfd stellt sich entschieden gegen alle Formen von Gewalt, sei es sexualisierte, physische, psychische, spirituelle und darüber hinaus auch gegen jede Form von Machtmissbrauch.“ (aus dem Positionspapier der kfd „Frauenleben sind vielfältig!“, 2022)
Aktiv gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution
Die kfd bekräftigt in ihrem Positionspapier ihre Haltung, sich aktiv gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution einzusetzen. Menschenhandel ist ein komplexer, mehrdimensionaler Strafbestand, geregelt durch Paragraph 232 Strafgesetzbuch (StGB). Er stellt in allen Formen eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Unter Strafe stehen Menschenhandel zum Zweck von Zwangsprostitution, außerdem Menschenhandel zum Zweck von Ausbeutung von Arbeitskraft, Bettelei, krimineller Tätigkeiten oder rechtswidriger Organentnahme.
Blinde Flecken im Bereich von Sexarbeit und Prostitution sichtbar machen
Die kfd fordert ein unabhängiges Forschungsprogramm für mehr Dunkelfeldstudien, um blinde Flecken im Bereich von Sexarbeit und Prostitution und damit auch von Menschenhandel und Zwangsprostitution sichtbar werden zu lassen.