Sexarbeit und Prostitution

Perspektiven und Positionen der kfd

Die Diskussion um Sexarbeit und Prostitution ist vielschichtig. Die kfd setzt sich für die Rechte und Würde aller Frauen ein und beleuchtet die unterschiedlichen Facetten von Sexarbeit in Deutschland aus einer christlich-sozialen Perspektive. Dabei nimmt die kfd eine klare Position ein: Es geht darum, Ausbeutung zu verhindern, Betroffenen Schutz zu bieten und für gerechte Rahmenbedingungen einzutreten.

Sexarbeit und Prostitution sind ein gesellschaftliches Phänomen, das Frauen besonders betrifft: Über 90 Prozent der in der Prostitution tätigen Personen sind weiblich. Deshalb ist die kfd als Frauenverband gefordert, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Die kfd versteht Sexualität als eine von Gott geschaffene Lebenskraft und als Geschenk. 
(aus dem Positionspapier der kfd "Frauenleben sind vielfältig", 2022)


Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht verhandelbar

Menschen sind frei, über den eigenen Körper und die eigenen Tätigkeiten zu entscheiden, solange sie die Grenzen ihrer Mitmenschen wahren. Daran knüpft auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau* an. Für die kfd ist es daher nicht verhandelbar.

Die kfd lehnt die Anwendung von Gewalt oder Zwang in jedweder Form, auch im Kontext von Sexarbeit und Prostitution, entschieden ab. Im Bereich der legalen Sexarbeit und Prostitution begegnen uns allerdings immer wieder Grauzonen, die es zu identifizieren gilt.
Die kfd verurteilt nicht, sondern begegnet Frauen wertschätzend, die – aus welchen Gründen auch immer – Sexarbeit und Prostitution als eine Form des Gelderwerbs sehen. 

  • Die gesetzliche Lage in Deutschland

    2002: Das Prostitutionsgesetz (ProstG)
    Im Jahr 2002 wurde mit dem Prostitutionsgesetz (ProstG) der Versuch unternommen, der Prostitution einen festen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Sittenwidrigkeit wurde aufgehoben. Seitdem gilt Prostitution als anerkannte Erwerbstätigkeit und Sexarbeiter*innen und Prostituierte können sich als Selbstständige anmelden und sozialversichern sowie ihren Lohn einklagen. Mit dem Prostitutionsgesetz (ProstG) sollten unter anderem die negativen Begleiterscheinungen von Sexarbeit und Prostitution, die Ausübung von Zwang auf Prostituierte sowie ihr Abdrängen in die Illegalität beseitigt werden. 

    2017: Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) 
    Mit der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) 2017 wurde das Prostitutionsgesetz (ProstG) abgelöst und eine umfangreichere Regelung der Dienstleistungen und Rahmenbedingungen im Bereich von Sexarbeit und Prostitution vorgenommen.

    Das Problem
    Die Auseinandersetzung mit Sexarbeit und Prostitution wird durch die unerschlossene Faktenlage erschwert. Es gibt kaum fundierte statistische Daten über Sexarbeit und Prostitution in Deutschland. Verlässliche Zahlen, wie viele Sexarbeiter*innen und Prostituierte es in Deutschland gibt, existieren nicht. Es gibt verschiedene Schätzungen, die versuchen, die Zahlen der in Sexarbeit und Prostitution tätigen Personen abzubilden.
    Das Prostituiertenschutzgesetz will diesbezüglich Abhilfe schaffen, doch die Umsetzung läuft langsam und es gibt weiterhin große Hürden für die Anmeldung von Sexarbeiter*innen und Prostituierten. 

Aus Sicht der kfd besteht viel Handlungsbedarf, um die Situation der Menschen in Sexarbeit und Prostitution zu verbessern. Die Maßnahmen werden kontrovers diskutiert. Die diversen Meinungen zu Sexarbeit und Prostitution lassen sich auch damit begründen, dass die Akteur*innen verschiedene Einblicke in Sexarbeit und Prostitution haben und unterschiedliche Ziele verfolgen.

Gleichzeitig haben die diversen Akteur*innen auch gemeinsame Forderungen, wie die Nichtdiskriminierung und Entstigmatisierung von Frauen, die in Sexarbeit und Prostitution tätig sind, sowie die bessere Finanzierung von Ausstiegs- und Beratungsprogrammen, die Frauen unterstützen und begleiten sollen.

  • kfd-Positionspapier „Nein zu Gewalt! – Ja zu Selbstbestimmung!“

    Im Juni 2023 hat die Bundesversammlung des kfd-Bundesverbands das Positionspapier „Nein zu Gewalt! – Ja zu Selbstbestimmung!“ verabschiedet. Die kfd unterscheidet damit in selbstbestimmte Sexarbeit und Prostitution, die aus sozialen, psychischen und wirtschaftlichen Notlagen heraus angeboten wird.

    „Die kfd stellt sich entschieden gegen alle Formen von Gewalt, sei es sexualisierte, physische, psychische, spirituelle und darüber hinaus auch gegen jede Form von Machtmissbrauch.“ (aus dem Positionspapier der kfd „Frauenleben sind vielfältig!“, 2022)

    Aktiv gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution 

    Die kfd bekräftigt in ihrem Positionspapier ihre Haltung, sich aktiv gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution einzusetzen. Menschenhandel ist ein komplexer, mehrdimensionaler Strafbestand, geregelt durch Paragraph 232 Strafgesetzbuch (StGB). Er stellt in allen Formen eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Unter Strafe stehen Menschenhandel zum Zweck von Zwangsprostitution, außerdem Menschenhandel zum Zweck von Ausbeutung von Arbeitskraft, Bettelei, krimineller Tätigkeiten oder rechtswidriger Organentnahme.

    Blinde Flecken im Bereich von Sexarbeit und Prostitution sichtbar machen

    Die kfd fordert ein unabhängiges Forschungsprogramm für mehr Dunkelfeldstudien, um blinde Flecken im Bereich von Sexarbeit und Prostitution und damit auch von Menschenhandel und Zwangsprostitution sichtbar werden zu lassen.