Die kfd: Aufbau, Struktur und Satzung

Ein Verband lebt von klaren Strukturen und Transparenz. Auf dieser Seite finden Sie alle
wichtigen Informationen zu Aufbau und Struktur des kfd-Bundesverbandes und 
seiner Entscheidungsgremien. 

Erfahren Sie darüber hinaus, wie die verschiedenen 
Ebenen zusammenwirken, um die Ziele des größten 
katholischen Frauenverbandes zu erreichen. 

Der Bundesverband

Der kfd-Bundesverband vertritt die Interessen von Frauen in den Bereichen Politik, Kirche und Gesellschaft auf nationaler und internationaler Ebene. 20 Diözesanverbände und der Landesverband Oldenburg bilden den kfd-Bundesverband e.V.

Die Aufgaben des kfd-Bundesverbandes

  • Kampagnen- und Öffentlichkeitsarbeit

  • Veröffentlichung von Publikationen, Arbeits- und Werbemitteln

  • Bildungsangebote für Zielgruppen und Multiplikatorinnen

  • interne Dienstleistung durch die Bundesgeschäftsstelle

Der Bundesvorstand

Der von der Bundesversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählte Bundesvorstand leitet den Bundesverband. Er hat die politische und wirtschaftliche Gesamtverantwortung.  

Die Bundesversammlung

Die Bundesversammlung ist das oberste beschließende Organ des Bundesverbandes. Ihr gehören Vertreter*innen aller Diözesanverbände und des Landesverbandes, der Bundesvorstand sowie beratende Mitglieder an. Sie tagt einmal jährlich.

Dekanate, Pfarrverbände, Bezirke oder Regionen bilden die mittlere Ebene.

Jede Ebene entscheidet im Rahmen der satzungsgemäßen Ziele und Aufgaben des Bundesverbandes über das eigene Programm, über Arbeitsschwerpunkte sowie über besondere Aktionen. 
Gewählte Leitungsteams oder Führungskreise oder Vorstände vertreten die Pfarrgemeinschaften, die kfd der mittleren Ebene und die Diözesanverbände nach innen und außen.

Der Aufbau der kfd orientiert sich an den kirchlichen Strukturen: In knapp 3.400 Pfarrgemeinden gibt es kfd-Pfarrgemeinschaften. Sie bilden die Basis des Verbandes. 

Die Satzung

Die aktuelle Fassung der Satzung wurde von der Bundesversammlung des kfd-Bundesverbandes e. V. am 08.06.2023 beschlossen, von der Deutschen Bischofskonferenz am 12.09.2023 gebilligt und unter der VRB Nr. 3433 eingetragen ins Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf.
Die Deutsche Bischofskonferenz als zuständige kirchliche Autorität verlieh dem kfd-Bundesverband e. V. am 19.09.2005 Rechtspersönlichkeit nach kanonischem Recht gemäß can. 322 § 1 CIC.