Unsere Forderung: Verbindliche Lohngerechtigkeit in allen Unternehmen
Der Gender Pay Gap schließt sich nur langsam – sichtbar wird das am Datum des Equal Pay Day, der 2009 am 20. März und 2024 schon am 6. März stattfand. Bis zu diesem Tag haben Frauen aufgrund des Lohnunterschieds zwischen Männern und Frauen unentgeltlich gearbeitet.
Ein Instrument, um die Lohnlücke zu schließen, ist die Entgelttransparenz. Im Entgelttransparenzgesetz und der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sind Auskunftsansprüche für Beschäftigte geregelt sowie eine Aufforderung an Arbeitgeber*innen betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchzuführen. Darüber hinaus gibt es nach dem Handelsgesetzbuch für lageberichtspflichtige Unternehmen eine Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. Diese Regelungen gelten bisher nur ab einer Unternehmensgröße mit mindestens 200 Beschäftigten. Bisher zeigt die gesetzliche Regelung nur eine geringe Wirkung. Ändern könnte das zum Beispiel eine Absenkung der Anforderungen an die Betriebsgröße, eine stärkere Verbindlichkeit mit Sanktionsmöglichkeiten, verbesserte Informationen für die Betroffenen oder ein Verbandsklagerecht.