Die kfd fordert: Gleiches Geld

Bundestagswahl 2025

Gleichstellung ist kein Selbstläufer, sondern wird von allen gestaltet. Macht, Zeit und Geld müssen endlich fair verteilt werden. Die kfd fordert alle Politikerinnen und Politiker dazu auf, die geschlechtergerechte Verteilung von Geld zu fördern. 

Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern beträgt 18 Prozent (bereinigt 6 Prozent). Das führt bei Frauen zu einem bis zu 13 Prozent geringeren Erwerbseinkommen im Lebensverlauf; Mütter verdienen im Lebensverlauf sogar bis zu 62 Prozent weniger. Das führt auch zu einer Rentenlücke von durchschnittlich 27 Prozent und dazu, dass 20 Prozent der Frauen im Alter armutsgefährdet sind.
 

 

Unsere Forderung: Verbindliche Lohngerechtigkeit in allen Unternehmen

Der Gender Pay Gap schließt sich nur langsam – sichtbar wird das am Datum des Equal Pay Day, der 2009 am 20. März und 2024 schon am 6. März stattfand. Bis zu diesem Tag haben Frauen aufgrund des Lohnunterschieds zwischen Männern und Frauen unentgeltlich gearbeitet.

Ein Instrument, um die Lohnlücke zu schließen, ist die Entgelttransparenz. Im Entgelttransparenzgesetz und der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sind Auskunftsansprüche für Beschäftigte geregelt sowie eine Aufforderung an Arbeitgeber*innen betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchzuführen. Darüber hinaus gibt es nach dem Handelsgesetzbuch für lageberichtspflichtige Unternehmen eine Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. Diese Regelungen gelten bisher nur ab einer Unternehmensgröße mit mindestens 200 Beschäftigten. Bisher zeigt die gesetzliche Regelung nur eine geringe Wirkung. Ändern könnte das zum Beispiel eine Absenkung der Anforderungen an die Betriebsgröße, eine stärkere Verbindlichkeit mit Sanktionsmöglichkeiten, verbesserte Informationen für die Betroffenen oder ein Verbandsklagerecht.

In anderen Ländern gelten folgende Regelungen:

  • Seit 2018 müssen Unternehmen ab 25 Mitarbeitenden in Island nachweisen, dass Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden („Equal Pay Standard“). Unternehmen müssen alle drei Jahre ein Zertifikat erwerben, das bestätigt, dass sie Männer und Frauen gleich entlohnen. Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

  • In Belgien sind Unternehmen verpflichtet, regelmäßig Berichte über die geschlechtsspezifische Lohnstruktur zu erstellen.

  • In Frankreich müssen Unternehmen eine „Gleichstellungsbewertung“ veröffentlichen. 

  • In der Schweiz müssen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden eine Lohnanalyse durchführen, die von einer unabhängigen Stelle überprüft wird. Die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden. 

  • In Finnland gibt es eine Lohnoffenlegungsregelung für die Gehälter von Kolleg*innen.

  • In Österreich müssen Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten Einkommensberichte erstellen und geschlechterdifferenzierte Gehälter offenlegen.

Unsere Forderung: Ökonomische Eigenständigkeit von Frauen durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab dem ersten Euro fördern

Aktuell können Arbeitnehmer*innen bis zu der Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro pro Monat einem nicht-sozialversicherungspflichtigen Minijob nachgehen. Mit der fehlenden Sozialversicherungspflicht fehlt aber auch der soziale Schutz: Aus dem Minijob entsteht kein Anspruch auf Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld; auch in die staatliche Rentenversicherung zahlen die meisten Minijobber*innen nicht ein. Etwa jede siebte Frau hatte im Jahr 2021 ausschließlich einen Minijob, das sind etwa 1,5-mal so viele Frauen wie Männer. Um die Nachteile der geringfügigen Beschäftigung abzubauen, ist eine Sozialversicherungspflicht ab dem ersten verdienten Euro nötig.
 

Unsere Forderung: Gleiche Besetzung von Frauen in Führungspositionen auf allen Ebenen

Nur knapp 29 Prozent der Führungspositionen sind mit Frauen besetzt*. Damit befindet sich Deutschland im EU-Vergleich im unteren Drittel. Eine erneute Nachbesserung des Führungspositionen-Gesetzes könnte das ändern – zum Beispiel indem Unternehmen sich als Ziele für den künftig vorgesehenen Frauenanteil in Vorständen und Führungsebenen nicht mehr die Zielgröße Null setzen dürfen**.

In anderen Ländern gelten folgende Regelungen:

  • Seit 2003 gibt es in Norwegen eine verpflichtende Frauenquote von 40 Prozent für Aufsichtsräte in börsennotierten Unternehmen. Unternehmen, die diese Quote nicht einhalten, können aufgelöst werden – eine der strengsten Regelungen weltweit.

  • Dieselbe Regelung gibt es seit 2011 in Frankreich, ergänzend müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ab 2026 auch auf Managementebene eine Mindestquote von 30 Prozent einhalten.

  • In Italien, Belgien und den Niederlanden beträgt der Frauenanteil 33 Prozent in Verwaltungs- und Kontrollorganen von börsennotierten Unternehmen und staatlichen Betrieben; Spanien „ermutigt“ zur Einhaltung dieser Quote.

* Statistisches Bundesamt
** BMFSFJ